Wirtschaftsprüfung

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeiten im Bereich Wirtschaftsprüfung stellen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von Einzel- und Konzernabschlüssen insbesondere nach handelsrechtlichen Vorschriften dar. Dies umfasst nicht nur Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, sondern schließt auch die Prüfung nach den besonderen Anforderungen für Stiftungen und Vereine mit ein. Aber auch freiwillige Abschlussprüfungen, prüferische Durchsichten und die Prüfung von Zwischenabschlüssen führen wir selbstverständlich für Sie durch.

Neben der Prüfung zahlreicher Einzelabschlüsse sind wir als Konzernabschlussprüfer von Unternehmensgruppen tätig, die ein Umsatzvolumen von bis zu mehreren hundert Millionen Euro aufweisen und bis zu über 30 Konzerngesellschaften umfassen.

Dabei haben wir es uns zur gelebten Maxime gemacht, dass bei sämtlichen Prüfungen ein erfahrener und kompetenter Wirtschaftsprüfer permanent vor Ort ist, der den Blick für das Wesentliche hat, jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung steht und pragmatische Entscheidungen treffen kann sowie die effiziente Anwendung unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes gewährleistet.

Jede Konzern- und jede Jahresabschlussprüfung orientiert sich dabei an den individuellen Anforderungen des jeweiligen Unternehmens. Neben der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sollen hierdurch auch die Inhaber, die Geschäftsführung und die Aufsichtsgremien in Ihrer Unternehmensführung unterstützt werden.

Außerhalb der klassischen Abschlussprüfung bestehen vielfältige weitere Prüfungsanlässe. Insbesondere bei nachfolgenden Prüfungsleistungen verfügen wir über eine langjährige und umfangreiche Expertise:

  • Sonderprüfungen nach Aktien-, GmbH- und Umwandlungsrecht (z.B. bei Gründung oder Verschmelzung)
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
  • Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Unterschlagungsprüfungen
  • Prüfungen von Schlussrechnungen im Insolvenzverfahren sowie Kassenprüfungen