Freiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger

28. Mai 2025

Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer erbrachte vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen im Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft. Die behandelnde Tätigkeit übte er hingegen nur noch äußerst geringfügig aus. Das FA vertrat die Auffassung, dass die Partnerschaftsgesellschaft deshalb insgesamt nur noch Einkünfte aus Gewerbebetrieb erziele, da der Mitunternehmer nur noch äußerst geringfügig selbst Behandlungen durchgeführt habe.

Der BFH folgte der Auffassung des Finanzamts nicht. Nach dem BFH setzt die persönliche Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit im vorgenannten Sinne nicht voraus, dass jeder Gesellschafter in allen Unternehmensbereichen leitend und eigenverantwortlich tätig ist und an jedem Auftrag mitarbeitet. Die eigene freiberufliche Betätigung eines Mitunternehmers kann auch in Form der Mit- und Zusammenarbeit stattfinden. Die Partnerschaftsgesellschaft erziele somit auch keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb.