16. Juni 2024
Der BFH hat am 10.01.2024 dem EuGH (XI R 11/23) die folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt:
Ist die Parkplatznutzung durch Hotelgäste eine selbständige Leistung (anteilig 19% Umsatzsteuersatz), wenn die Gäste des Hotels den Parkplatz ohne gesondertes Entgelt nutzen konnten oder handelt es sich um eine unselbständige Nebenleistung zur Übernachtung (Gesamtpaket 7% Umsatzsteuersatz).
Hinweis: Bei dem Frühstück, das grundsätzlich immer enthalten war, jedoch auf Nachfrage abbestellt werden konnte, wodurch sich der Preis für das „Gesamtpaket Übernachtung“ um EUR 4,50 reduzierte, sah der BFH eine selbständige Leistung (folglich 19% Umsatzsteuer).