Nachweis höherer Abschreibungen bei Vermietung von Grundbesitz

29. Mai 2024

Steuerpflichtige können höhere Abschreibung nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG durch Nachweis einer niedrigen Nutzungsdauer geltend machen. Hierfür sind jedoch nach Urteil des BFH v. 23.01.2024 (IX R 14/23) genaue Nachweise erforderlich. Nicht ausreichend nachgewiesen ist diese geringere Nutzungsdauer anhand einer modelhaft ermittelten Gesamt- und Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden Immobilienwertverordnung.

Vermieter sollten zudem bei der Geltendmachung einer erheblich geringeren Nutzungsdauer in der Absicht, zunächst steuerlich wirksame Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend zu machen und nach 10 Jahren das Grundstück steuerfrei zu veräußern, darauf gefasst sein, dass dies vom Finanzamt nicht anerkannt wird, wenn damit insgesamt kein Totalüberschuss erzielt wird. Die steuerfreie Veräußerung des Grundstücks ist hierbei nicht als Teil des Gewinns zu berücksichtigen (BMF-Schreiben v. 08.10.2004, DStR 2004, 1877).