29. Mai 2024
Gute Nachrichten für die Chefetage: Nach Urteil des BFH (27.03.2024, VI R 5/22) kommt eine Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltung auch dann in Betracht, wenn die Betriebsveranstaltung nicht allen Betriebsangehörigen offensteht. Im Urteilsfall wurde die Pauschalierung für eine Weihnachtsfeier des Vorstands und Führungskreis geltend gemacht.
Das FG Köln wollte die Pauschalierung in diesem Fall nicht zulassen, da sämtliche Betriebsangehörigen aufgrund ihrer Position mit dem Pauschalsteuersatz von 25% deutlich unter dem mutmaßlichen tariflichen Einkommensteuertarif gelegen hätten. Nur bei Beteiligung sämtlicher Mitarbeiter könne eine Pauschalversteuerung von 25% einen sinnvollen Durchschnitt ergeben.
Der BFH folgte der Überlegung des FG Köln nicht. Diese Überlegung habe sich nicht in der Gesetzesbegründung niedergeschlagen, weshalb die Pauschalierung auch auf Betriebsveranstaltungen der Führungsetage anzuwenden ist.