Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

6. Mai 2022

Verwaltungsanweisungen im BMF-Schreiben vom 17. März 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003: 013) dienen der Anerkennung des gesellschaftlichen Engagements. Sie gelten für die Maßnahmen, die vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden, und berührt folgende steuerliche Aspekte:

  1. Spenden
  2. Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften
  3. Vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
  4. Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
  5. Lohnsteuer
  6. Verzicht auf Aufsichtsratsvergütungen
  7. Umsatzsteuer
  8. Schenkungsteuer

Das gesamte BMF-Schreiben finden Sie unter:

Bundesministerium der Finanzen

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