Neuer Fachbeitrag zu § 15a EStG in der FinanzRundschau

18. September 2026

Muss ein Kommanditist beim Ausscheiden den Wegfall seines negativen Kapitalkontos als Gewinn versteuern, obwohl er wirtschaftlich Verluste erlitten hat? Mit dieser Frage beschäftigt sich unser Kollege Lars Junkers in seinem aktuellen Beitrag für die FinanzRundschau.

Seit dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 1980 (GrS 1/79) wird der Wegfall eines negativen Kapitalkontos grundsätzlich als steuerpflichtiger Gewinn behandelt. Insbesondere in Fällen ohne zivilrechtliche Nachschusspflicht und bei außerbilanziellen Korrekturen kann diese Besteuerungspraxis jedoch zu Ergebnissen führen, die kritisch zu hinterfragen sind.

Der Beitrag untersucht das Verhältnis zwischen negativem Kapitalkonto, steuerbilanziellem Eigenkapital und verrechenbarem Verlust nach § 15a EStG. Unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung, des Gesetzeswortlauts und der gesetzgeberischen Intention zeigt Lars Junkers auf, weshalb Zweifel an der Fortführung der bisherigen Rechtsprechung bestehen.

Die Redaktion der FinanzRundschau hat den Beitrag als Pflichtfortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht gemäß § 15 FAO ausgewiesen.

Den vollständigen Beitrag mit den systematischen Zusammenhängen, Praxisbeispielen und verfahrensrechtlichen Lösungsansätzen finden Sie bei juris: Zum Verhältnis von negativem Kapitalkonto, steuerbilanziellem Eigenkapital und verrechenbarem Verlust nach § 15a EStG

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