3. Juni 2026
Das BMF hat am 19.5.2026 den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 veröffentlicht
Hintergrund: Das BMF hat mit Referentenentwurf vom 19.05.2026 Gesetzgebungsbedarf in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts als geboten gesehen. Dieser Umsetzungsbedarf betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Besonders zur umsatzsteuerlichen Organschaft kann es eine erhebliche Erleichterung für Steuerpflichtige geben.
Inhaltlich hervorzuheben sind insbesondere folgende steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche:
Die Neuregelung der Organschaft in § 2c UStG-E enthält im Wesentlichen die bereits bisher für umsatzsteuerrechtliche Organschaften geltenden Regelungen. Im Gegensatz zum bisherigen Recht sollen die Rechtsfolgen der Organschaft künftig nur noch aufgrund einer ausdrücklichen Erklärung eintreten. Darüber hinaus stellt die Neuregelung klar, dass entsprechend der Rechtsprechung von EuGH und BFH (EuGH-Urteil v. 16.7.2015, C-108/14 und C-109/14 und BFH-Urteil v. 1.6.2016 - XI R 17/11, BStBl II 2017, 581), auch Personengesellschaften Organgesellschaften sein können.
In Ergänzung zum Erklärungsverfahren sieht die Regelung Mechanismen zur effizienten Sicherung des Steueraufkommens vor. Dies betrifft insbesondere den Fall unzutreffend erklärter Organschaftsverhältnisse.
Die Neuregelung in § 2c UStG soll erstmals ab dem 1.1.2029 anzuwenden sein.