Grundsteuerbescheide 2026 – sog. „differenzierte Hebesätze“ in NRW

15. Januar 2026

Mit Urteil vom 04.12.2025 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass höhere Grundsteuer-Hebesätze für Nichtwohngrundstücke (Grundsteuer B), die ausschließlich aus fiskalischen Gründen festgesetzt werden, gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen können.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Unmittelbar betroffen sind Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die für Nichtwohngrundstücke einen anderen Hebesatz der Grundsteuer B als für Wohngrundstücke festgesetzt haben (sog. differenzierte Hebesätze).

Neben NRW haben bislang auch Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Schleswig-Holstein landesrechtlich die Möglichkeit differenzierter Hebesätze eröffnet.

Vor dem Hintergrund der bestehenden Rechtsunsicherheit ist zu beobachten, dass einzelne Gemeinden derzeit von einer endgültigen Festsetzung neuer Hebesätze für das Jahr 2026 absehen. Rechtlich besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, die Hebesätze für das Jahr 2026 noch rückwirkend durch Beschlussfassung bis zum 30.06.2026 endgültig festzusetzen. Weitere Informationen hierzu erteilen die jeweils zuständigen Gemeinden.

Mögliche Rechtsmittel: Es besteht bei solchen Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2026 die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Widerspruch einzulegen und zugleich das Ruhen des Verfahrens unter Verweis auf die Entscheidung des VG Gelsenkirchen zu beantragen.

Beachten Sie eine besondere Kostenregelung: Im Falle eines abgelehnten oder erfolglosen Widerspruchs sind – abweichend vom Steuerrecht – auch die Kosten der Gemeinde vom Widerspruchsführer zu tragen. Nur ein erfolgreiches Widerspruchsverfahren ist für den Widerspruchsführer kostenfrei.

Handlungsempfehlung: Wir empfehlen, die jeweils ergangenen Grundsteuerbescheide zunächst daraufhin zu prüfen, ob der Hebesatz für Nichtwohngrundstücke höher ist als der Hebesatz für Wohngrundstücke. Auf dieser Grundlage sollten Sie abwägen, ob sich die Einleitung eines Widerspruchsverfahrens angesichts der bestehenden rechtlichen Unsicherheiten, der derzeit nicht verlässlich abschätzbaren Erfolgsaussichten sowie des möglichen Kostenrisikos in Ihrem individuellen Fall wirtschaftlich und rechtlich lohnt.