Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für Signing und Closing

1. September 2025

Der BFH äußerte im AdV-Beschluss vom 09.07.2025 Zweifel daran, dass die Auffassung der Finanzverwaltung, es entstünde doppelte Grunderwerbsteuer in sog. Signing-Closing-Fällen, zutreffend ist.

Werden Anteile an einer grundbesitzenden GmbH veräußert, entsteht – nach Auffassung der Finanzverwaltung – nicht nur durch Abschluss des Rechtsgeschäfts die Grunderwerbsteuer (Signing), sondern darüber hinaus noch ein zweites Mal bei der rechtsgeschäftlichen Übertragung (Closing). Der BFH äußert in seinem Beschluss rechtliche Zweifel an dieser Auffassung, jedenfalls wenn dem Finanzamt im Zeitpunkt der Festsetzung bereits bekannt ist, dass die Übertragung der GmbH bereits erfolgt ist.

Hierbei ging es zwar bislang nur um die Aussetzung der Vollziehung, der klare Hinweis des BFH ist allerdings zu begrüßen und grundsätzlich ein positives Signal an die Steuerpflichtigen. Das weitere Verfahren bleibt jedoch abzuwarten.