Gemeinnützigkeitsrecht und Recht der Non-Profit-Organisationen (NPO)

Mit unserem Team aus hochqualifizierten Spezialisten beraten und prüfen wir umfassend im gesamten dritten Sektor.

Die Beratung von gemeinnützigen Organisationen aller Rechtsformen beginnt bei der Erstellung von Konzepten für gemeinnützige Projekte, die Wahl der geeigneten Rechtsform unter Berücksichtigung der gemeinnützigkeitsrechtlichen, ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Erfordernisse sowie die Begleitung des gesamten Gründungsprozesses.

In der Folge übernehmen wir die Rechnungslegung, sämtliche Deklarationsarbeiten, die Kommunikation mit der Finanzverwaltung, der Stiftungsaufsicht und den Registergerichten sowie ggf. die Jahresabschlussprüfung und beraten zu Fragestellungen der Compliance der NPOs. Wir begleiten steuerliche Außenprüfungen und verteidigen den Status der Gemeinnützigkeit gegenüber den Finanzbehörden. Selbstverständlich vertreten wir die Interessen unserer gemeinnützigen Mandanten auch vor den Finanzgerichten.

Zudem beraten wir die handelnden Organe im Zusammenhang mit Haftungsfragen, die sich aus der Tätigkeit bei den NPOs ergeben können.

Häufig hat auch das Gemeinnützigkeitsrecht einen internationalen Bezug, sei es im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Zweckerfüllung inländischer Organisationen oder im Bereich des Umsatzsteuerrechts. Hier sind wir aufgrund langjähriger Erfahrung in der Lage, sachgerechte Lösungen für unsere Mandanten anzubieten.

Im Rahmen von Umstrukturierungen oder auch bei der Abwicklung von NPOs sind wir erster Ansprechpartner für sämtliche steuerlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragestellungen.

Wir begleiten Sie und Ihre Non-Profit-Organisation von der „Wiege bis zur Bahre“!

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf dem Gebiet der Beratung von medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften und deren speziellen Fragestellungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht.

Als Mitglied im Bundesverband deutscher Stiftungen engagieren wir uns auch im Arbeitskreis „Stiftungssteuerrecht und Rechnungslegung“.

Ansprechpartner
Christoph Bergedick LL.M.
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater